§ 14 BFSG verpflichtet Dienstleistungserbringer oberhalb der Kleinstunternehmen-Schwelle, eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der eigenen Website zu veröffentlichen. Pflichtinhalte sind ein Konformitätsstatus, eine Auflistung nicht barrierefreier Inhalte mit Begründung, ein Feedback-Mechanismus und die Kontaktinformationen der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. In Shopify lebt diese Erklärung als eigene Seite unter /pages/erklaerung-zur-barrierefreiheit und wird im Footer verlinkt. Dieser Beitrag erklärt jede Pflichtangabe, gibt eine kopierfähige Vorlage und zeigt das Liquid-Snippet für den Footer.
Die Pflicht folgt aus § 14 BFSG ("Pflichten des Dienstleistungserbringers"). Danach darf eine Dienstleistung nur angeboten werden, wenn sie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt und wenn der Anbieter die Informationen zur Barrierefreiheit erstellt und öffentlich in barrierefreier Form zugänglich gemacht hat. Diese Informationen sind aufzubewahren, solange die Dienstleistung angeboten wird.
Was genau hineingehört, steht in Anlage 3 BFSG ("Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen").
Eine Klarstellung vorweg, weil dieser Fehler weit verbreitet ist: § 14 BFSGV ist nicht die Grundlage. Der Paragraf der Verordnung trägt die Überschrift "Zusätzliche Anforderungen Telekommunikationsdienstleister" und regelt Echtzeittext und Notrufe. Mit der Erklärung eines Onlineshops hat er nichts zu tun. Wer eine Vorlage findet, die "§ 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 BFSGV" zitiert, hat eine Vorlage vor sich, die niemand am Gesetzestext geprüft hat.
§ 3 BFSG enthält den Satz: "Absatz 1 gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen." Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind also ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Ein großer Teil der Shopify-Händler in Deutschland fällt unter diese Schwelle. Wir schreiben das hin, obwohl es unseren eigenen Markt verkleinert: jemandem eine Pflicht zu verkaufen, die er nicht hat, ist derselbe Fehler wie eine erfundene Paragrafennummer.
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025.
Anlage 3 nennt unter Nummer 1 vier Angaben, gekennzeichnet mit den Buchstaben a bis d. Es sind vier, nicht sechs.
| Buchstabe |
Inhalt |
| a |
eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format |
| b |
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind |
| c |
eine Darstellung, wie die Dienstleistung die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllt |
| d |
die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde |
Nummer 2 der Anlage stellt zusätzlich klar, dass die Anforderungen durch Anwendung harmonisierter Normen und technischer Spezifikationen erfüllt werden können, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind.
Buchstabe d ist der Unterschied zur polnischen Regelung, wo eine solche Angabe nicht verlangt wird. In Deutschland gehört die zuständige Behörde in den Text.
Seit dem 26. September 2025 nimmt die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) ihre Arbeit auf. Sie ist eine gemeinsame Stelle aller 16 Bundesländer mit Sitz in Magdeburg, Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg.
Prüfen Sie die Angabe vor der Veröffentlichung auf der Seite der Stelle nach, denn Zuständigkeiten und Anschriften ändern sich, und Buchstabe d verlangt eine zutreffende Angabe, keine ungefähre.
§ 37 BFSG ("Bußgeldvorschriften") kennt zwei Stufen:
- bis zu 100 000 Euro für die schweren Fälle, darunter das Anbieten einer Dienstleistung, die den Anforderungen nicht entspricht
- bis zu 10 000 Euro für die übrigen Verstöße, darunter das Fehlen oder Nichtbereitstellen der verlangten Informationen und Unterlagen
Eine Zahl, die man häufig ohne die zweite Stufe zitiert sieht. Für einen Shop ohne oder mit unbrauchbarer Erklärung ist typischerweise die zweite Stufe einschlägig, nicht die erste.
Anlage 3 Buchstabe c verlangt eine Darstellung, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Wie man das formuliert, schreibt das Gesetz nicht vor. In der Praxis haben sich drei Varianten eingebürgert, die aus dem öffentlichen Sektor stammen und sich auch hier bewährt haben:
Die Dienstleistung erfüllt die Anforderungen der harmonisierten Norm EN 301 549 v3.2.1 vollständig. Diese Aussage ist die strikteste und sollte nur nach einer dokumentierten manuellen Prüfung gemacht werden, denn ein automatisierter Scan erfasst typischerweise 30 bis 40 Prozent der Verstöße. Eine ungeprüfte "vollständig konform"-Erklärung ist riskant, weil sie bei einer behördlichen Beanstandung als Falschangabe gewertet werden kann.
Die Dienstleistung erfüllt die Anforderungen weitgehend, einzelne Inhalte sind nicht barrierefrei. Diese Variante ist für die überwiegende Zahl der Shopify-Shops realistisch. Die Erklärung listet dann die nicht konformen Inhalte konkret auf.
Die Dienstleistung erfüllt die Anforderungen nicht. Diese Variante ist die ehrlichste Wahl bei einem Shop, der noch im Audit-Prozess steht. Sie schützt nicht vor Bußgeldern, sondern dokumentiert nur den Status. Allein die Veröffentlichung einer "nicht konform"-Erklärung ist jedoch besser als gar keine, weil sie die Informationspflicht aus § 14 BFSG erfüllt.
In der Beratungspraxis sehe ich am häufigsten "teilweise konform" als die belastbarste Wahl für einen Shopify-Shop mit Drittanbieter-Apps und einem nicht vollständig auditierten Theme.
Eine belastbare Darstellung nach Buchstabe c nennt die bekannten Lücken und begründet sie. Das Gesetz schreibt die Form nicht vor, aber in der Praxis lässt sich fast jede Lücke einer dieser vier Kategorien zuordnen:
- Unverhältnismäßige Belastung nach § 17 BFSG. Das ist die seltenste Begründung und greift nur, wenn die Behebung wirtschaftlich unzumutbar wäre. Wer diesen Grund anführt, muss die Abwägung nach § 17 BFSG dokumentieren, und zwar mit Zahlen.
- Inhalt außerhalb des Geltungsbereichs der Dienstleistung. Beispiel: ein eingebettetes YouTube-Video, dessen Untertitel der Videoanbieter pflegt.
- Drittinhalt ohne Einflussmöglichkeit. Beispiel: nutzergenerierte Bewertungen, die der Anbieter weder erstellt noch kontrolliert.
- Archivierte Inhalte, die nach dem 28. Juni 2025 nicht mehr aktualisiert werden.
Ein häufiger Fehler ist eine pauschale Begründung wie "in Arbeit" oder "wird geprüft". Das genügt Buchstabe c nicht. Die Begründung muss benennen, warum die Behebung noch nicht erfolgt ist, und eine grobe Zeitplanung enthalten.
Einen Melde-Mechanismus verlangt Anlage 3 nicht ausdrücklich. Er ist trotzdem sinnvoll und praktisch geboten, denn § 32 BFSG gibt Verbrauchern Rechte im Verwaltungsverfahren und § 34 BFSG eröffnet ein Schlichtungsverfahren. Wer keinen eigenen Kanal anbietet, überlässt den ersten Kontakt der Behörde. Ein brauchbarer Kanal sollte funktionieren, damit Verbraucher Barrieren melden können. Mindestens eine der folgenden Wege ist Pflicht:
- E-Mail-Adresse mit aktiver Beantwortung
- Telefonnummer mit Erreichbarkeit zu üblichen Geschäftszeiten
- Online-Formular mit automatischer Eingangsbestätigung
Eine Reaktionsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Aus der Bundesfachstelle-Barrierefreiheit-Praxis ist eine Bestätigung des Eingangs innerhalb von einer Woche und eine inhaltliche Antwort innerhalb von vier Wochen die Orientierung. Eine längere Reaktion wird im Beschwerdefall nachteilig gewertet.
Wichtig: der Feedback-Kanal muss separat von der allgemeinen Kundenkommunikation überwacht werden. Eine im allgemeinen Postfach untergehende Barriere-Meldung ist ein Konformitätsverstoß.
Anlage 3 Buchstabe d verlangt die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Sinnvoll ist der Hinweis, dass Verbraucher sich dort beschweren können, wenn der Feedback-Mechanismus nicht zum Erfolg führt. In Deutschland sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer nach § 32 BFSG zuständig. Die MLBF (Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen) mit Sitz in Magdeburg fungiert seit dem 26. September 2025 als gemeinsamer zentraler Ansprechpartner aller 16 Länder.
Praktisch sollten Sie die folgenden Angaben in der Erklärung machen:
- Marktüberwachungsbehörde des Sitzlandes Ihres Unternehmens (mit Anschrift und E-Mail)
- MLBF Magdeburg als gemeinsamen zentralen Ansprechpartner
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit als beratende Stelle
Die Angabe der Behörde ist nicht optional: sie ist Buchstabe d der Anlage 3. Ihr Fehlen ist ein Verstoß gegen § 14 BFSG und kann nach § 37 Abs. 2 BFSG als eigener Bußgeldtatbestand verfolgt werden.
Die folgende Vorlage orientiert sich an der Mustererklärung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit (bundesfachstelle-barrierefreiheit.de) und ist für einen Shopify-Shop mit Sitz in Deutschland zugeschnitten. Anpassen müssen Sie die in eckigen Klammern markierten Felder.
# Erklärung zur Barrierefreiheit
[Name des Unternehmens, im Folgenden: der Anbieter] bemüht sich, den
Online-Shop unter [www.beispielshop.de] gemäß § 1 Barrierefreiheits-
stärkungsgesetz (BFSG), § 14 i.V.m. Anlage 3, barrierefrei zugänglich zu
machen.
## Konformitätsstatus
Diese Website ist mit der harmonisierten Norm EN 301 549 v3.2.1
[teilweise konform / vollständig konform / nicht konform]. Die Norm
referenziert die Anforderungen der WCAG 2.1 AA.
## Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht barrierefrei:
- [Konkrete Inhalte, z.B. "Produktbilder im Kategoriebereich Sale"]:
[Begründung, bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit mit Verweis auf § 17 BFSG]
- [Weitere Position]: [Begründung]
- [Bewertungen Dritter über die App "Judge.me"]: Diese Inhalte stammen
von Verbrauchern und werden unmoderiert eingebettet. Der Anbieter hat
hierauf keinen direkten Einfluss.
## Alternativen
Wo Inhalte nicht barrierefrei sind, bietet der Anbieter folgende
Alternativen an:
- [Telefonische Bestellannahme unter +49 ...]
- [E-Mail-Bestellannahme an bestellung@beispielshop.de]
- [Persönliche Beratung am Firmensitz nach Terminvereinbarung]
## Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am [TT.MM.JJJJ] erstellt und am [TT.MM.JJJJ]
zuletzt überprüft. Methode: [Selbstprüfung mittels automatisiertem
Scanner AccessifyAI / Selbstprüfung mit manueller Ergänzung /
Drittprüfung durch Anbieter XYZ].
Die nächste Überprüfung erfolgt spätestens am [TT.MM.JJJJ].
## Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur barrierefreien
Gestaltung haben, wenden Sie sich bitte an:
[Name der Kontaktperson]
E-Mail: barrierefreiheit@beispielshop.de
Telefon: +49 ...
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Meldung innerhalb von einer Woche und
antworten inhaltlich innerhalb von vier Wochen.
## Aufsichtsbehörde
Wenn Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten,
können Sie sich an die für den Anbieter zuständige Marktüberwachungs-
behörde wenden:
[Name der Landesbehörde des Sitzlandes]
[Anschrift]
[E-Mail]
Als gemeinsamer zentraler Ansprechpartner aller 16 Bundesländer ist
die MLBF (Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit
von Produkten und Dienstleistungen) erreichbar:
MLBF
Universitätsplatz 2, 39106 Magdeburg
info@mlbf-magdeburg.de
Beratende Stelle ist die Bundesfachstelle Barrierefreiheit unter
bundesfachstelle-barrierefreiheit.de.
Diese Vorlage deckt die vier Angaben der Anlage 3 ab. Datum und Prüfmethode verlangt das Gesetz nicht, sie sind Praxis und machen sichtbar, ob der Text aktuell ist. Ergänzend gilt § 14 BFSG. Anwaltliche Prüfung empfiehlt sich vor der Veröffentlichung, insbesondere bei der Auswahl des Konformitätsstatus.
Eine in Shopify veröffentlichte Erklärung ist nur dann praktisch wirksam, wenn sie über den Footer auf allen Seiten erreichbar ist. Folgendes Liquid-Snippet legen Sie in die Datei sections/footer.liquid (Dawn Theme) oder die entsprechende Footer-Section Ihres Themes:
<ul class="footer__legal-links">
<li>
<a href="{{ pages.erklaerung-zur-barrierefreiheit.url }}">
{{ 'general.accessibility_statement' | t }}
</a>
</li>
<li>
<a href="{{ pages.impressum.url }}">
{{ 'general.imprint' | t }}
</a>
</li>
<li>
<a href="{{ pages.datenschutz.url }}">
{{ 'general.privacy' | t }}
</a>
</li>
</ul>
Die Sprachdatei de.default.json ergänzen Sie um den Eintrag:
{
"general": {
"accessibility_statement": "Erklärung zur Barrierefreiheit"
}
}
Wer ein Theme mit Online Store 2.0 nutzt, kann den Link alternativ über den Menü-Editor unter "Inhalte > Navigation > Fußzeilenmenü" einfügen. Dieser Weg ist für Händler ohne Liquid-Kenntnisse die praktikable Variante.
Die Erklärung ist kein einmal veröffentlichtes Dokument, sondern eine fortlaufend gepflegte Seite. § 14 BFSG verlangt, die Informationen aufzubewahren und aktuell zu halten, solange die Dienstleistung angeboten wird. Praktisch bedeutet das eine regelmäßige Überprüfung. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit empfiehlt mindestens eine jährliche, im günstigen Fall halbjährliche Aktualisierung. Trigger für eine außerplanmäßige Aktualisierung:
| Ereignis |
Konsequenz für die Erklärung |
| Theme-Update mit neuen Sections |
Konformitätsstatus neu prüfen |
| Installation einer neuen App |
Konformitätsstatus neu prüfen, gegebenenfalls Drittinhalt anfügen |
| Behebung gelisteter Verstöße |
Eintrag aus der Liste entfernen |
| Neue gefundene Verstöße |
Eintrag in die Liste aufnehmen |
| Wechsel der Aufsichtsbehörde |
Angabe der Behörde aktualisieren |
Eine kontinuierliche automatisierte Überprüfung mit einem Shopify-spezifischen Scanner liefert die Datengrundlage für die Aktualisierung. AccessifyAI generiert quartalsweise Konformitätsberichte, die direkt in die Erklärung übernommen werden können. Den Eintrag im AccessifyAI im Shopify App Store finden Sie unter apps.shopify.com/accessifyai.
Wer mit Shopify Markets oder einem Multi-Shop-Setup mehrere EU-Länder bedient, benötigt eine Erklärung pro Sprache und pro aktivem Mitgliedstaat. Eine deutsche Erklärung mit Verweis auf die MLBF deckt nicht den österreichischen Markt ab, dort ist die Verwaltungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit (in Wien) die zuständige Stelle.
Anlage 3 Buchstabe a verlangt eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format. Praktisch heißt das: die Erklärung gehört in die Sprache der Hauptdienstleistung verfügbar sein. Für einen Shop, der unter .de Deutsch und unter .fr Französisch ausliefert, sind beide Sprachen Hauptsprachen.
Praktischer Aufbau in Shopify Markets:
- Eine Seite
/pages/erklaerung-zur-barrierefreiheit mit deutschem Text.
- Eine Seite
/pages/declaration-accessibilite mit französischem Text.
- Beide Seiten im jeweiligen Footer der jeweiligen Marktsprache.
- Die hreflang-Verknüpfung sorgt dafür, dass Suchmaschinen die richtige Sprachversion ausspielen.
Vergleichende Hinweise zur EAA-Umsetzung in Shopify Plus finden Sie in unserem Beitrag zur EAA-Konformität für Shopify Plus.
§ 14 BFSG verlangt, dass die Informationen öffentlich in barrierefreier Form zugänglich gemacht werden. Ein Link im Footer auf jeder Seite erfüllt diese Anforderung am sichersten. Ein Verstecken ausschließlich im Impressum-Pflichttext kann als nicht leicht zugänglich gewertet werden.
Nein. Anlage 3 Buchstabe c verlangt eine Darstellung, wie Ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Eine generische Erklärung ohne Bezug zu Ihrem Shop erfüllt diese Anforderung nicht. Die Mustererklärung der Bundesfachstelle dient als Aufbau-Vorlage, der Inhalt muss von Ihnen ausgefüllt werden.
Das Gesetz lässt offen, wie granular die Auflistung sein muss. Aus der Behördenpraxis ist eine kategoriale Auflistung üblich, etwa "Produktbilder im Bereich Sale verfügen teilweise nicht über Alternativtexte" statt einer URL-by-URL-Liste. Wichtig ist, dass die Kategorien für einen Verbraucher nachvollziehbar sind.
Alternativen verlangt Anlage 3 nicht ausdrücklich. Sie sind aber der praktische Weg, eine Lücke zu überbrücken, solange sie besteht. Eine telefonische Bestellannahme ist die in der Praxis am häufigsten genannte Alternative. Ist eine Alternative unzumutbar (etwa für individuelle Produktkonfiguratoren), wird das in der Begründung dokumentiert.
Das Gesetz verlangt das nicht zwingend, die Bundesfachstelle Barrierefreiheit empfiehlt es jedoch. Eine zusätzliche Version in Leichter Sprache (nach den Regeln des Netzwerks Leichte Sprache) signalisiert Bewusstsein und reduziert Eskalationsrisiken. Sie ersetzt die rechtssichere Version nicht, sondern ergänzt sie.
Ein Datum verlangt das Gesetz nicht. Ohne Datum lässt sich allerdings nicht erkennen, ob der Text noch stimmt, und genau das will die Behörde im Zweifel sehen. Eine Erklärung, deren letzte Aktualisierung mehr als zwölf Monate zurückliegt, wird in der Behördenpraxis als überholt gewertet, insbesondere wenn nachweisbare Theme-Updates oder App-Installationen dazwischen liegen.
Nicht für einen deutschsprachigen Hauptauftritt. Anlage 3 Buchstabe a verlangt eine Beschreibung in einem barrierefreien Format, was ohne die Sprache des Angebots nicht funktioniert. Ein deutscher Shop benötigt eine deutsche Erklärung. Eine zusätzliche englische Übersetzung ist möglich und sinnvoll, ersetzt aber die deutsche nicht.
Allein nein. Die Erklärung erfüllt eine eigenständige Pflicht aus § 14 BFSG. Materielle Verstöße (etwa fehlende Alt-Texte) bleiben separat verfolgbar. In der Marktüberwachungspraxis wird das Vorhandensein der Erklärung jedoch als guter Wille gewertet und reduziert das Risiko einer Eskalation zur Bußgeldstufe.
§ 14 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 verpflichtet jeden Shopify-Händler oberhalb der Kleinstunternehmen-Schwelle, Informationen zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen, die sechs Pflichtblöcke enthält: Diensteanbieter, Konformitätsstatus, nicht konforme Inhalte mit Begründung, Alternativen, Feedback-Mechanismus und Aufsichtsbehörde. Eine kopierfähige Vorlage finden Sie weiter oben, der Liquid-Code für den Footer-Link ebenfalls. Die Erklärung muss mindestens jährlich überprüft und nach Theme-Updates oder App-Installationen aktualisiert werden. Allein die Veröffentlichung schützt nicht vor Bußgeldern, signalisiert aber Konformitätsbewusstsein und reduziert das Eskalationsrisiko im Beschwerdefall erheblich.